Welche Kosten für Sie bei einer Psychotherapie entstehen, ist abhängig von Ihrer Krankenversicherung.
Gesetzliche Krankenkassen:
Wenn Sie gesetzlich versichert sind, werden die Kosten für die Psychotherapie von der Krankenkasse übernommen, sofern eine behandlungsbedürftige psychische Erkrankung vorliegt und ein Antrag bei der Krankenkasse gestellt und befürwortet wurde. Ich verfüge über eine Zulassung der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen für Verhaltenstherapie, daher benötige ich von Ihnen lediglich quartalsweise die Vorlage der elektronischen Gesundheitskarte. Eine Überweisung von einem Arzt ist nicht erforderlich.
Wie viele Sitzungen sind möglich?
Zu Therapiebeginn stehen drei 50-minütige psychotherapeutische Sprechstunden und bis zu vier probatorischen Sitzungen („Probesitzungen“) zur Verfügung. Bei vorhandener Indikation und gemeinsamer Entscheidung für eine Psychotherapie stelle ich einen Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse. Anschließend kann mit der Kurzzeittherapie (bis zu 24 Sitzungen) begonnen werden. Je nach Verlauf und Bedarf ist es möglich im Anschluss die Langzeittherapie (weitere 36 Sitzungen) und die Fortführung (weitere 20 Sitzungen) zu beantragen. Bei besonders dringendem Behandlungsbedarf kann eine Psychotherapeutische Akutbehandlung (maximal 12 Sitzungen) zur Krisenintervention in Frage kommen. Diese kann anschließend (falls dies erforderlich ist) in eine Kurzzeit- oder Langzeittherapie umgewandelt werden. Bereits durchgeführte Therapiesitzungen der Akutbehandlung werden auf die nachfolgende Therapie angerechnet.
Die Anzahl der bewilligten Stunden muss natürlich nicht vollkommen ausgeschöpft werden. Die bewilligten Stunden werden gemäß Ihrem individuellen Bedarf genutzt und die Therapie bei Erreichen der Therapieziele gemeinsam beendet.
Sie haben natürlich das Recht die Therapie abzubrechen. In diesem Fall wäre es hilfreich Ihre Gründe für den Abbruch zu klären.
Private Krankenversicherung:
Die Bedingungen und das Ausmaß der Kostenübernahme ist bei privat Versicherten von Ihrem individuellen Versicherungsvertrag abhängig. Die meisten Privatversicherungen übernehmen die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung. Es gibt jedoch unterschiedliche Bedingungen bei verschiedenen Gesellschaften. Diese Bedingungen sollten möglichst frühzeitig geklärt werden, damit die Behandlung organisatorisch reibungslos ablaufen kann. Daher empfehle ich Ihnen sich rechtzeitig bei Ihrer Versicherung über deren Konditionen und Formalitäten der Antragsstellung für Psychotherapie zu informieren.
Die Abrechnung erfolgt nach der „Gebührenordnung für Psychotherapeuten“ (GOP). Rechnungen über die erbrachten Leistungen werden monatlich gestellt und sind innerhalb von 14 Tagen zu begleichen
Beihilfe:
Wenn Sie beihilfeberechtigt sind, werden die Therapiekosten durch die Beihilfestellen in der Regel übernommen. Ich empfehle Ihnen, frühzeitig bei Ihrer Beihilfestelle Informationen über die benötigten Formulare und Abläufe der Antragstellung für Psychotherapie einzuholen.
Selbstzahler:
Wenn Sie die Kosten für Ihre Psychotherapie selbst übernehmen möchten, stelle ich Ihnen monatlich eine Rechnung. Die Abrechnung richtet sich nach der „Gebührenordnung für Psychotherapeuten“ (GOP).